Folien und mehr...

        

CAR SCHEIBENTÖNUNG   /ab € 180.- + MwSt. 

für PKW / LKW / Transporter / Boote 

auch für Gebäude erhältlich. 

UV-Schutz: 
Reflexion der UV-Strahlung bei einer Scheibentönung. Verhindert die Entstehung von gefährlichen Hauttumoren und allergischen Reaktionen für Lichtempfindliche Personen. Das Fahrzeug Interieur wird vor dem Ausbleichen bewahrt. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders stark gefährdet.

 

Hitzeschutz:
Reflexion der Infrarotstrahlung. Die Innenraumtemperaturen sinken bei einer Autoscheibentönung

teilweise um bis zu 8°C. Es ist merkbar Kühler und angenehmer mit einer Scheibentönung, insbesondere für Kinder, Hunde oder andere Haustiere, die im Fahrzeug verweilen, da sich die Wärme sonst extrem staut.

 

Optik/ Styling:
Individuelle Optik mit Wertsteigerung. Scheibentönung - Sportlich und Elegant zugleich. Verleiht Ihrem Fahrzeug eine besondere Note und erhöht den Wiederverkaufswert. Die Scheibentönung ist rückstandslos entfernbar.

Die Scheibentönung ist TÜV frei durch eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG).

 

Sichtschutz:
Die Scheibentönung bietet Schutz vor unerwünschte Einblicke ins Wagen innere. Prophylaxe gegen Langfinger für wertvolle Gegenstände im Fahrzeug wie zb. Notebook, Werkzeuge oder Reisegepäck oder Personen.

 

Blendschutz:
Reduktion des Lichteinfalls am Tag und Reflexionsminderung bei Nacht für ermüdungsfreies Fahren. Besonders Baby´s und Kleinkinder leiden sehr stark unter der Blendung und Hitze.

 

Splitterschutz:
Oftmals unterschätzt. Besserer Insassenschutz bei Seitenaufprall oder Gewalteinwirkung. Durch den Glasverbundeffekt, der bei einer Scheibentönung entsteht, bleiben die Splitter an der Folie haften und können nicht umher fliegen und beugen somit schwere Verletzungen vor. Erschwerter Einbruch.

 

Gebäudefolie:
Gebäudefolie ist eine Sinnvolle Investition um den Energieverbrauch zu reduzieren und Energiekosten zu senken. Im Sommer wirkt Sie angenehm kühl und im Winter bietet Sie verbesserte Isolierung der Scheiben. In Büroräumen bieten Sie bessere Lichtverhältnisse, Schutz vor eindringende Blicke (Spionage) und hält elektromagnetische Wellen ab. Schaufenster, Dekorationen und Ihr Mobiliar wird durch die Folie geschützt.

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Gesetzliche Bestimmungen und Montagehinweise zur Scheibentönung

Die "vor Ort Tönung" setzt eine saubere, staubfreie, geräumige Halle mit Strom und Wasseranschluss voraus.• Tönungsfolien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden.

• An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden,

  wenn ein zweiter intakter Außenspiegel am   Fahrzeug vorhanden ist.

• An Fahrzeugen, die im Bereich der Heckscheibe ein zusätzliches

  Bremslicht vorhanden haben, ist diese Stelle an der das Bremslicht

  sichtbar wird, folienfrei zu lassen.

• Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung  

  beschichtet werden. Ein Verklemmen oder eine Verbindung der Folie

  mit der Scheibenhalterung oder der vorhandenen Gummidichtung

  ist unzulässig.

• Das Prüfzeichen der zu verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft

  an jeder Scheibe am Fahrzeug vorhanden sein.

• Die Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) ist dauerhaft im Fahrzeug  

  mitzuführen.

• Die Wirksamkeit der Bauartgenehmigung ist hiervon abhängig.